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08.02.2012

ESM-Vertrag über permanenten Euro-Rettungsfond unterzeichnet

Die Euro-Länder haben den "Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus", kurz ESM-Vertrag, unterschrieben. Die Diplomaten vollzogen am 2. Februar 2012 den formalen Akt, den die EU-Chefs wenige Tage zuvor beim EU-Sondergipfel beschlossen hatten.

Der permanente Euro-Rettungsfonds ESM soll am 1. Juli 2012 aktiviert werden, also ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Der bisherige Euro-Rettungsschirm EFSF ist noch bis Juni 2013 aktiv. Es ist nun geplant, den ESM mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro auszustatten, damit er bis zu 500 Milliarden Euro an Krediten an notleidende Euro-Staaten weiterreichen kann. Anders als der befristete Schirm EFSF wird der ESM mit 80 Milliarden Euro Barkapital ausgestattet. Dazu kommen 620 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital. Das Barkapital und die "Übersicherung" um 200 Milliarden sollen dem ESM die Bestnote AAA von allen Ratingagenturen garantieren. Doch es sind noch einige rechtlichen Hürden zu überwinden bevor der ESM notleidende Euro-Länder retten kann.

Aufstockung des ESM
Es ist wohl absehbar, dass die Summe des ESM noch deutlich aufgestockt wird. Im Vertragstext heisst es: "Das anfängliche maximale Darlehensvolumen des ESM wird auf 500 Milliarden Euro einschließlich der ausstehenden EFSF-Stabilitätshilfe festgesetzt. Die Angemessenheit des konsolidierten maximalen Darlehensvolumens des ESM und der EFSF wird jedoch vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags neu bewertet werden. Falls dies angebracht ist, wird es ab Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags angepasst".
EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy  kündige an, dass die EU-Chefs über die ESM-Aufstockung bei ihrem nächsten regulären Treffen am 1. März 2012 entscheiden. Dann droht eine ungeordnete Pleite, wenn griechische Staatsanleihen über 14,5 Milliarden Euro fällig werden, weshalb der Druck auf die privaten Gläubiger wächst, Griechenland 100 Milliarden Euro Schulden zu erlassen (weitere Informationen hierzu findet man hier).

Notwendige Änderung der EU-Verträge
Die bisherigen Euro-Rettungsmaßnahmen, auch der EFSM, erfolgten in einer rechtlichen Grauzone. Sie verstossen gegen die sogenannte "No bail out"-Klausel des Art. 125 AEUV, welcher Teil des Vertrags von Lissabon ist. Mit dieser Klausel soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Rückzahlung ihrer öffentlichen Schulden verantwortlich bleiben. Deshalb sollen die EU-Verträge geändert werden. Der Europäische Rat hatte dazu am 25. März 2011 beschlossen (2011/199/EU), den Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um einen Absatz (3) mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
"Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen."
Wegen der vorliegenden Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Bundesregierung auf die Änderung der EU-Verträge gedrängt, um die Euro-Hilfen auf eine rechtlich saubere Grundlage zu stellen. Der Artikel 136, Absatz 3 AEUV soll als Rechtsgrundlage für die Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM dienen. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten müssen diese Änderung ratifizieren.

Ratifizierungsverfahren
Aus Regierungskreisen erfuhr die Presse, dass alle Mitgliedsstaaten, ausser Großbritannien, beabsichtigen, den geänderten Artikel 136, Absatz 3, bis Ende Juni 2012 zu ratifizieren. Der britische Premier David Cameron kündigte an, dass die Ratifizierung in Großbritanien erst für den Herbst 2012 angedacht ist. Damit dürften weitere Verfassungsklagen in Karlsruhe gegen den ESM wahrscheinlich sein. Die Bundesregierung will den eigenen Zeitplan aber nicht ändern, sondern setzt auf eine Paketlösung. Die notwendigen (drei) Ratifizierungsverfahren, für die Änderung der EU-Verträge, den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt (VSKS), sollen unmittelbar nach dem nächsten regulären Europäischen Rat am 1. und 2. März 2012 initiiert werden.
Die parlamentarischen Verfahren für die drei Ratifizierungen sind allerdings unterschiedlich, so dass die drei Ratifizierungsprozesse wahrscheinlich unterschiedlich schnell abgeschlossen werden. Für die Bundesregierung sei entscheidend, dass der ESM-Vertrag rechtzeitig vor dem 1. Juli ratifiziert werde, ist der Presse zu entnehmen.

Verknüpfung ESM und VSKS
Die Staats- und Regierungschefs haben beim Gipfel Ende Januar 2012 einen Staatsvertrag beschlossen, in dem sie sich zur Einführung von Schuldenbremsen verpflichten, das sogenannte Fiskalpaket (VSKS). VSKS ist die Abkürzung für den "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion". Die strukturelle Neuverschuldung pro Jahr soll nach Einführung des Fiskalpakts 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht mehr überschreiten. An dem Pakt wollen sich 25 EU-Länder beteiligen, nur Großbritannien und zunächst auch Tschechien nicht. Der zwischenstaatlich ausgehandelte Fiskalpakt soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Dazu muss der Vertrag in mindestens 12 EU-Ländern ratifiziert worden sein.
Auf deutsche Initiative hin soll der Fiskalpakt eng mit dem ESM verknüpft werden. Der Grundgedanke ist: Wer Geld aus dem Euro-Rettungsschirm ESM haben will, muss sich zunächst im Fiskalpakt verbindlich zu Schuldenbremse und Haushaltsdisziplin verpflichten. Im ESM-Vertrag heißt es dazu: "Es ist anerkannt und vereinbart, dass die Gewährung von Finanzhilfe im Rahmen neuer Programme durch den ESM ab dem 1. März 2013 von der Ratifizierung des [Fiskalpakts] VSKS durch das betreffende ESM-Mitglied abhängt."

Den Vertragstext des ESM findet man hier.

Weitere Hintergrundinformationen zum ESM findet man hier.

Die Konsolidierte Fassung Lissabonvertrag und Inhaltsverzeichnisse EUV und AEUV findet man hier.


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