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02.08.2010

Ihre Rechte machen keine Ferien

Sommerzeit ist Urlaubs- und damit auch Reisezeit. Endlich Sommer! Urlaub, baden, grillieren, das Leben in vollen Zügen geniessen. Viele Entdeckungen warten auf den Reisenden – und dank der Europäischen Union (EU) ist alles viel leichter als früher. Doch welche Rechte habe ich als Reisender wenn es Schwierigkeiten gibt?

Beförderung verweigert? Annullierung?
Große Verspätung? Gepäck nicht angekommen?
Eingeschränkt mobil? Was nun?

An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr, und der Euro erleichtert das „grenzenlose" Einkaufen. Der Zugang zur medizinischen Versorgung bietet keinerlei Probleme und die 112 ist die europäische Notfallrufnummer. Selbst ein Haustier kann man auf die Reise mitnehmen. Ein wichtiger Hinweis für den Autofahrer: Führerschein und Versicherungsschein aus einem Mitgliedstaat werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Weiter gibt es Regelungen der EU zu den Rechten der Fluggäste, zur Sicherheit an Flugplätzen, den Rechten der Reisenden mit dem Zug und auch zum Telefonieren mit dem Handy und den Tarifen in anderen EU-Mitgliedstaaten, die immer und überall in der EU gelten.

Das beste daran ist, „Die Rechte der Reisenden machen keine Ferien" erläutert Udo Röllenblech, Leiter des europe direct Informationscenters Steinfurt, „denn die EU garantiert diese durch entsprechende gesetzliche Regelungen":
Seit 2005 legt die EU-Fluggastrechte fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht, sei es Verspätung des Fluges oder fehlendes Gepäck. Im vergangenen Jahr hat die EU außerdem die Rechte der Bahnreisenden gestärkt. Bei großen Verspätungen müssen die Bahnen ihren Reisenden eine Entschädigung zahlen. Außerdem garantieren die EU-Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. So haben Behinderte und Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit (etwa mit Gipsbein) Anspruch auf barrierefreien Zugang in Flugzeuge und Züge. Sie erhalten außerdem einen besonderen Service vor, während und nach dem Flug oder der Fahrt.

Passend zur sommerlichen Urlaubzeit informiert die EU-Kommission Verbraucher mit einer Aufklärungskampagne über die Rechte als Reisende. Darin wird das EU-Regelwerk für Bahn- und Fluggäste verständlich und knapp zusammengefasst. Aufgeklärt wird etwa über Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierung der Fahrt sowie bei Gepäckverlust und wie man vorgehen sollte, wenn diese Rechte verletzt wurden.
Die EU Aufklärungskampagne findet man hier.

Weitere Informationen zu diesem Thema und Hilfestellung bei der Durchsetzung von Ansprüchen findet man bei dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (Der offizielle englische Name lautet „European Consumer Centres Network", abgekürzt ECC-Net), welches im Jahre 2005 von der EU-Kommission ins Leben gerufen wurde.  Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist Teil dieses europaweiten Netzwerkes von nun 29 vergleichbaren Einrichtungen in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island und Norwegen. Es hat zwei Standorte in Deutschland und ist bei den Verbraucherzentralen in Kiel 

und Kehl angesiedelt. Auf deren Webseiten findet man weitere ausführliche Informationen und die Kontaktdaten.

Informationen zum Mitnehmen findet man in dem von der Europäischen Kommission herausgegebenen Faltblatt „Unterwegs in Europa 2010
und in dem Ratgeber „Europarecht im Alltag – 50 Fragen – 50 Antworten", welche kostenlos in Papierform über das Kontakformular angefordert werden können.

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