Mitentscheidungsverfahren
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Das Europäische Parlament verfügt in folgenden Bereichen über erweiterte Gesetzgebungskompetenzen:
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer,
- Niederlassungsrecht,
- Dienstleistungsfreiheit,
- Binnenmarktgesetzgebung,
- Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik (Fördermaßnahmen),
- Verbraucherpolitik,
- transeuropäische Netze (Leitlinien),
- Umweltpolitik (allgemeines Aktionsprogramm)
- sowie Forschung (Rahmenprogramm).
Da das Mitentscheidungsverfahren als Ergänzung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit gilt, hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass dieses Verfahren im Rahmen der im Februar 2000 eröffneten Regierungskonferenz auf alle künftig mit qualifizierter Mehrheit zu erlassenden Rechtsakte ausgedehnt wird.
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