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Der Bologna-Prozess

Mit dem Bologna-Prozess ist eine weitreichende Reform des europäischen Hochschulsystems verbunden. ...

Die Erklärung von Bologna, die den Prozess einläutete, wurde im Juni 1999 von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet. Die gemeinsame Erklärung (Erklärung von Bologna) verpflichtet, bis zum Jahr 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Ausserdem ist der Bologna-Prozess ein zentraler Bestandteil der 2000 von der EU angestoßenen Lissabon-Strategie. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort soll weltweit gestärkt werden. Aktuelle beteiligen sich 45 europäische Länder am Bologna-Prozess.

Die Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 hält sechs Aktionsschwerpunkte fest:

  1. Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Hochschulabschlüsse, einschließlich Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) (Dokument, das einem Hochschulabschluss beigefügt wird und die internationale „Transparenz“ verbessern sowie die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen erleichtern soll)
  2. Einführung eines Systems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt. Der erste Zyklus dauert mindestens drei Jahre, der erworbene Abschluss attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Er ist Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus (Master)
  3. Einführung eines Systems zur Akkumulierung und zur Anrechnung/Übertragung von Studienleistungen (in Anlehnung an das ECTS, das bereits erfolgreich im Rahmen von Sokrates-Erasmus angewandt wird)
  4. Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Forschern
  5. Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  6. Europäische Dimension der Hochschulbildung

Angestrebt werden mehr Vergleichbarkeit und Kompatibilität der Hochschulsysteme in Europa. Die unterschiedlichen nationalen Systeme sollen transparenter gestaltet werden, indem ein gemeinsamer Rahmen geschaffen wird, der auf drei Studienphasen (Bachelor, Master und Promotion) aufbaut.

Das sind ehrgeizige Ziele, zumal die EU für die Bildungspolitik keinerlei wirkliche Kompetenzen besitzt. Zwar unterstützt und ergänzt sie die Mitgliedsstaaten in ihren Tätigkeiten, muss aber die nationalen Gepflogenheiten in der Bildungspolitik der Mitgliedstaaten strengstens beachten.

Die offizielle Seite des Kommission zum Bologna-Prozess findet man hier.


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