Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge)
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Aufgrund sektoraler europäischer Regelungen gehören die Bereiche Telekommunikation, Postdienste und Energie dazu. Dazugehören könnten auch Verkehr, Energie und Wasserwirtschaft. Aber auch der ÖPNV, Kindergärten, sozial- und Gesundheitsdienste könnten darunter gefasst werden. Die Diskussion welche Bereiche unter den Begriff fallen sollen ist noch nicht abgeschlossen und noch sehr undurchsichtig. Dabei gibt es die verschiedensten Ansätze der Abgrenzung. Ein Ansatz ist z. B. die Unterscheidung in Dienstleistungen von allgemeinem und im allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.
Mit dem Weißbuch fasst die EU-Kommission die aktuellen Diskussionen zur Daseinsvorsorge zusammen und gibt politische Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung dieses Bereiches. Sie betont in dem Weißbuch die Heterogenität der Daseinsvorsorge in Europa und die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer Untergliederungen. Sie stellt aber auch fest, dass es ein gemeinsames Grundkonzept zur Daseinsvorsorge gebe, das Ausdruck gemeinsamer Werte sei.
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