Dienstleistungsrichtlinie
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Dies ist der Kern der Richtlinie und ist besonders umstritten. Bezweckt wird vor allem, Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen, d. h. der Kommissionsvorschlag gilt für Dienstleistungserbringer, die in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind. Danach ist das Recht des Herkunftslandes eines Dienstleistungserbringers im Regelfall auch für den jeweiligen Ort der Erbringung der Dienstleistung maßgeblich. Der Richtlinienvorschlag deckt einen äußerst breites horizontales Spektrum von Dienstleistungstätigkeiten ab. Es gibt besondere sektorale Regelungen und Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Finanzdienstleistungen, der elektronischen Kommunikationsdienste und -netze sowie in Bezug auf die meisten Dienstleistungen im Verkehrsbereich.
Hintergrund:
Die Kommission erhofft sich von dieser Regelung einen großen Wachstumsschub durch ein breiteres Angebot und mehr Konkurrenz und sieht die Vorteile im Herkunftslandprinzip im Abbau bürokratischer Hürden, die gerade kleineren Unternehmen zu schaffen machen.
Kritiker befürchten Sozialdumping und Billigkonkurrenz insbesondere in sozialen Berufen und Arbeitsbereichen der Wohlfahrtsverbände, wenn die Regelungen für Dienstleistungserbringer aus Ländern mit geringem Sozialstandard auch für Arbeiten in Ländern mit hohem Schutzniveau wie Deutschland und Frankreich gelten.
Die Kommission hält dagegen, dass bei der Entsendung von Arbeitnehmern auch weiterhin wichtige Mindestbedingungen des Landes gelten sollen, in denen gearbeitet wird. Dies gelte etwa für die Arbeitszeit und Bezahlung im Bausektor.
Parallel zur Dienstleistungsrichtlinie wird an einem Weißbuch zur Daseinsvorsorge gearbeitet.
Aktuelle Informationen zum Sachstand, der Problematik und Auswirkungen und wie es mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie weiter geht finden Sie hier.
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