+ + + EINLADUNG: Haste mal 'nen Euro? + + + Interessante Diskussionsrunde zum Thema ''Wie wollen wir älter werden?'' + + + Euro-Schirm ESM wird weiter verstärkt + + + Regionale Energiepotenziale in den nordrhein-westfälischen Kreisen mit europäischem Mehrwert + + + Europäisches Parlament: IBAN kommt 2014 und vereinfacht Überweisungen + + + Energiewende von unten gestalten - Energieeffizienz in Kommunen + + + Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen + + + Der Euro wurde vor 10 Jahren gesetzliches Zahlungsmittel

23.02.2010

Das Schengener Abkommen

Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten 1990 mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. ...

Europa ohne Grenzkontrollen: Dieser Erfolg wurde nicht innerhalb des rechtlichen Rahmens der EU, sondern in Form eines zwischenstaatlichen Abkommens erreicht. Am 15. Juni 1985 vereinbarten im luxemburgischen Schengen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande ein Übereinkommen, dessen Zielsetzung lautete: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden". Am 19. Juni 1990 wurde das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet.

Den fünf Gründerstaaten schlossen sich in rascher Folge an: Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Dänemark, Finnland und Schweden (1996).

Nicht nur Unionsbürger, sondern auch Angehörige von Drittstaaten profitieren von der neuen Reisefreiheit. Allerdings unter einer Bedingung: Sie müssen ein Aufenthaltsrecht in einem dieser "Schengen-Staaten" haben. Bürger aus Drittstaaten, die nicht in einem Schengen-Land leben, sondern dort nur ihre Ferien verbringen, brauchen nur noch ein einziges Visum. Dieses Visum wird von einem Schengen-Staat ausgestellt und ist dann für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt in allen Vertragsstaaten gültig.

Das Durchführungsübereinkommen ist am 26. März 1995 in Kraft getreten. Seither sind an den Binnengrenzen zwischen Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Luxemburg, Spanien und Portugal die Personenkontrollen abgeschafft. Italien und Österreich wenden die Bestimmungen seit 1. April 1998 an.

Am 1. Januar 2000 kam Griechenland hinzu. Am 25. März 2001 fielen die Personenkontrollen auch an den Grenzen der nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden weg. Mit Norwegen und Island sind zwei Staaten, die nicht zur EU gehören, am Schengen-System beteiligt. Großbritannien und Irland nehmen in eingeschränktem Umfang teil. Sie beteiligen sich an der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit. Am 5. Juni 2005 stimmte die Schweiz in einer Volksabstimmung für einen Beitritt zum Schengen-Vertrag.

Einig war man sich von Anfang an, dass das grenzenlose Europa mit neuen Risiken auf dem Gebiet der inneren Sicherheit erkauft würde. Es waren also Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit zu ergreifen. Dazu gehören die Verstärkung und Harmonisierung der Kontrollen an den Außengrenzen der Schengen-Staaten, eine gemeinsame Visum-Politik und die Errichtung eines Fahndungs- und Informationssystems sowie Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit.

Das Schengeninformationssystem (SIS) ist eine der wichtigsten Ausgleichsmaßnahmen. Es handelt sich dabei um ein automatisiertes Personen- und Sachfandungssystem. Die zentrale Datenbank befindet sich in Straßburg und sorgt dafür, dass alle nationalen SIS über die gleichen Informationen verfügen. Außerdem dürfen Polizisten unter bestimmten Voraussetzungen fliehenden Verbrechern auch über die Grenze hinweg "nacheilen". Auch in den Bereichen Waffenrecht und Drogenpolitik konnten die Schengen-Staaten gemeinsame Lösungen finden.

Das Schengener Abkommen hatte von Beginn an eine wichtige Modellfunktion für die gesamte EU. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Abkommen in den einheitlichen institutionellen Rahmen der Union einbezogen worden. Das freie Überqueren der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurde damit zum EU-Bürgerrecht.

Die neuen Mitgliedstaaten der EU können in Zukunft dem Schengen-Abkommen beitreten, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dies bedeutet, das gesamte Schengen-Regelwerk zu übernehmen. Dies wird dann durch einen einstimmigen Beschluss des EU-Ministerrats festgestellt.

Quellennachweis: Langtext von der Homepage der Bundesregieurng (URL)

Teilen