23.02.2010
Der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. ...
Die bestehenden Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), beschlossen 1968 ihre Arbeit besser und effektiver zu koordinierten. Die Organe damals drei Europäischen Gemeinschaften, wurden durch den sogenannten Fusionsvertrag zusammengeführt. Er führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates. Die Versammlungen der drei Gemeinschaften hatten ihre Zusammenlegung zum Europäischen Parlament bereits 1958 beschlossen.
Er wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben, wobei jedoch wesentliche Elemente der zuvor gültigen Bestimmungen durch Übernahme in das konsolidierte Vertragswerk beibehalten wurden.
Der Fusionsvertrag
Die bestehenden Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), beschlossen 1968 ihre Arbeit besser und effektiver zu koordinierten. Die Organe damals drei Europäischen Gemeinschaften, wurden durch den sogenannten Fusionsvertrag zusammengeführt. Er führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates. Die Versammlungen der drei Gemeinschaften hatten ihre Zusammenlegung zum Europäischen Parlament bereits 1958 beschlossen.
Er wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben, wobei jedoch wesentliche Elemente der zuvor gültigen Bestimmungen durch Übernahme in das konsolidierte Vertragswerk beibehalten wurden.
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