23.02.2010
Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag über die Europäische Union (EU) in Maastricht unterzeichnet und am 1. November 1993 trat er in Kraft.
Der Maastrichter Vertrag wird der Vertrag über die Europäische Union bezeichnet. Er wurde 1992 in Maastricht (Niederlande) unterzeichnet wurde. Darin wurden zusätzliche Ziele der EU formuliert, wie beispielsweise die Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die Erweiterung der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik.
Die Regierungskonferenz führte 1992 zum Vertrag von Maastricht, dessen wichtigstes Element die Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) durch die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse bis zum Jahre 1999 war. (Titel VI: Die Wirtschafts- und Währungspolitik, Art. 102 bis Artikel 109).
Im Vertrag wurden aufbauend auf die Grundsätze der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die Konstruktion einer Europäischen Union (EU) verwirklicht. Die EU baut auf den Drei Säulen auf, die ein Gerüst einer gemeinsamem Wirtschafts-, Außen- & Sicherheits- und Innen- & Justizpolitik darstellen. Im Vordergrund steht die Vollendung eines gemeinsamen Binnenmarkts, der auch den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital (vier Freiheiten im Binnenmarkt) vorsieht.
Die Vereinbarung einer opting out-Klausel verhinderte die beabsichtigte Vollendung einer Wirtschafts- und Währungsunion in allen 15 Mitgliedsstaaten, machte aber die Schaffung der Euro-Währung überhaupt erst möglich. Ohne eine opting out-Klausel hätte der Euro in den übrigen Mitgliedsstaaten nicht starten können.
Zielsetzungen waren die Vertiefung der Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten, die Schaffung der Grundlagen für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (Euro) sowie weitere politische Integrationsschritte zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), außerdem auch in den Bereichen Inneres und Justiz. Die Weiterentwicklung der EU stellt der Vertrag von Amsterdam dar.
Der Vertrag über die Europäische Union oder auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet
Der Maastrichter Vertrag wird der Vertrag über die Europäische Union bezeichnet. Er wurde 1992 in Maastricht (Niederlande) unterzeichnet wurde. Darin wurden zusätzliche Ziele der EU formuliert, wie beispielsweise die Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die Erweiterung der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik.
Die Regierungskonferenz führte 1992 zum Vertrag von Maastricht, dessen wichtigstes Element die Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) durch die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse bis zum Jahre 1999 war. (Titel VI: Die Wirtschafts- und Währungspolitik, Art. 102 bis Artikel 109).
Im Vertrag wurden aufbauend auf die Grundsätze der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die Konstruktion einer Europäischen Union (EU) verwirklicht. Die EU baut auf den Drei Säulen auf, die ein Gerüst einer gemeinsamem Wirtschafts-, Außen- & Sicherheits- und Innen- & Justizpolitik darstellen. Im Vordergrund steht die Vollendung eines gemeinsamen Binnenmarkts, der auch den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital (vier Freiheiten im Binnenmarkt) vorsieht.
Die Vereinbarung einer opting out-Klausel verhinderte die beabsichtigte Vollendung einer Wirtschafts- und Währungsunion in allen 15 Mitgliedsstaaten, machte aber die Schaffung der Euro-Währung überhaupt erst möglich. Ohne eine opting out-Klausel hätte der Euro in den übrigen Mitgliedsstaaten nicht starten können.
Zielsetzungen waren die Vertiefung der Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten, die Schaffung der Grundlagen für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (Euro) sowie weitere politische Integrationsschritte zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), außerdem auch in den Bereichen Inneres und Justiz. Die Weiterentwicklung der EU stellt der Vertrag von Amsterdam dar.
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