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23.02.2010

Der Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1997 verändert und ergänzt den Vertrag von Maastricht, löst diesen aber nicht ab. Er sollte ursprünglich dazu dienen, die Europäische Union auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. ...

Der Vertrag von Amsterdam wurde von den EU-Staats- und Regierungschefs am 16. und 17. Juni 1997 verabschiedet und am 2. Oktober 1997 unterzeichnet. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Am 1. Mai 1999 ist diese dritte umfassende Änderung der EG-Gründungsverträge in Kraft getreten (Einheitliche Europäische Akte, Vertrag über die Europäische Union).

Die Regierungskonferenz, die am 29. März 1996 in Turin eröffnet wurde, stand am Anfang einer entscheidenden Phase für die Zukunft des europäischen Einigungsprozesses. Ihre Aufgabe war nicht nur die im Vertrag über die Europäische Union vorgesehene Revision des Vertragswerks. Sie sollte auch die Grundlagen für eine bürgernahe, starke und handlungsfähige EU schaffen, die bereit und in der Lage ist, neue Mitglieder aufzunehmen.

Die Rechte des Europäischen Parlaments wurden in Amsterdam erheblich erweitert. Schon der Vertrag von Maastricht räumte dem Europäischen Parlament das Recht ein, in einer begrenzten Anzahl von Bereichen gleichberechtigt mit dem Rat mitzuentscheiden. In vielen anderen Politikbereichen behielt jedoch der Rat das letzte Wort. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam wurde das "Verfahren der Mitentscheidung" auf fast alle Bereiche ausgedehnt, in denen der Rat mehrheitlich entscheidet. Weitere Fortschritte wurden mit der Straffung der Entscheidungsverfahren erzielt (Gesetzgebungsverfahren).

Der Vertrag von Amsterdam
  • macht die Beschäftigungspolitik und Bürgerrechte zu zentralen Anliegen der EU,
  • beseitigt die letzten Hindernisse für die Freizügigkeit und stärkt die innere Sicherheit (Innen- und Justizpolitik: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Europol),
  • ermöglicht der EU, in der Welt mit einer Stimme zu sprechen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik),
  • gestaltet angesichts der bevorstehenden Erweiterung die Institutionen der europäischen Union effizienter.

Eine durchgreifende Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (siehe dazu Vertrag von Nizza und Europäische Verfassung).

Weitere Informationen findet man hier.


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