Der Vertrag von Nizza
Es ist ein Vertrag zur Änderung des EU-Vertrags (Vertrag von Maastricht), der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte.
Dabei handelt sich um einen Vertrag zur Reformierung der EU-Institutionen, insbesondere um die Handlungsfähigkeit der EU zu verbessern. Die Reformierung war nötig, da sich die EU zu diesem Zeitpunkt auf die EU-Osterweiterung vorbereitete, mit der die EU dann um 10 auf 25 Mitglieder wachsen sollte.
Die wichtigsten Änderungen:
- Abstimmung durch Qualifizierte Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) wird in vielen Bereichen zur Regel
- Einführung des Verfahrens der Doppelten Mehrheit am 1. Januar 2005 (wurde durch den Beitrittsvertrag 2003 auf den 1. November 2004 geändert)
Auf der Regierungskonferenz in Nizza am 26.02.2001 einigen sich die Staats- und Regierungschefs auf weitere Reformen der Europäischen Union. Die Reformen sahen im einzelnen die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments vor.
Der Vertrag von Nizza stand jedoch unter dem Licht eines am 7. Juni 2001 gescheiterten Referendums in Irland, bei dem 53,87% der Iren mit "NEIN" votierten. Damit konnte der Vertrag nicht planmäßig ratifiziert werden. Am 19.10.2002 stimmten die Iren nach einer Informationskampagne in Irland erneut ab und der Vertrag wurde dann abschließend ratifiziert.
Da der Beitrittsvertrag 2003 nach dem Vertrag von Nizza angenommen wurde und dieser am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, ist es der Nizza-Vertrag und nicht mehr jener von Maastricht, der die aktuellen Regeln in der EU bestimmt.
Der Ratifizierungsprozess für die neue EU-Verfassung soll den Nizza-Vertrag ab etwa 2006/2007 ersetzen. Bis zum Mai 2005 wurde die parlamentarische Ratifizierung in 9 der 25 EU-Staaten (meist mit großen Mehrheiten im jeweiligen Parlament) abgeschlossen, jedoch die Refereneden in Frankreich und den Niederlanden abgeleht.
Wie die künftige Verfassung der EU Gestalt annehmen soll, ist daher zur Zeit (Juni 2005) nicht ganz abzusehen.
Weitere Informationen finden Sie hier. Eine kurze Zusammenfassung zur Verfassungsproblematik finden Sie hier.
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