23.02.2010
Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) ist die erstmalige Änderung der Römischen Verträge. Die Unterzeichnung erfolgte am 17./18. Februar 1986 in Luxemburg und Den Haag. ...
Die EEA sieht eine schrittweise Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vor, umfasst die hierfür erforderlichen institutionellen Änderungen und ebnet somit den Weg für die weitere politische Integration. Die EEA trat am 1. Juli 1987 in Kraft.
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Die EEA sieht eine schrittweise Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vor, umfasst die hierfür erforderlichen institutionellen Änderungen und ebnet somit den Weg für die weitere politische Integration. Die EEA trat am 1. Juli 1987 in Kraft.
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