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23.02.2010

Vertrag über eine Verfassung für Europa

Zur Reform der Europäischen Union beauftragten die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2001 einen Konvent (Europäischer Konvent) aus Parlamentariern und Regierungsvertretern unter der Leitung von Valéry Giscard d'Estaing mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. ...

Dieser Entwurf eines Vertrages über eine Europäische Verfassung wurde im Sommer 2003 fertig gestellt, bis zum Sommer 2004 überarbeitet und am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Bevor der Verfassungsvertrag in Kraft treten kann, muss er in allen 25 Mitgliedsstaaten, teils durch eine Volksabstimmung, ratifiziert werden.

Dieser Prozess hat einen schweren Dämpfer durch die Ablehnung der EU-Verfassung bei Volksabstimmungen in Frankreich un den Niederlanden erhalten.

Eine aktuelle Ausarbeitung zum Thema finden Sie hier.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Internet auf einer eigens eingerichteten Homepage mit weiteren Informationsmaterialien, darunter auch den offiziellen Versionen in den 21 Amtssprachen der EU, verfügbar.

Aufgrund dessen, dass die Ratifizierung des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden gescheitert ist, hat man eine abgespeckte Version mit einigen zusätzlichen Sonderregelungen erarbeitet, den (neuen) Vertrag von Lissabon. Informationen hierzu kann man hier finden.

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