23.02.2010
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande vereinbarten am 18. April 1951 im Vertrag von Paris die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die EGKS – oft auch Montanunion genannt. Er trat am 23. Juli 1952 in Kraft. ...
Hauptziel war die Sicherung des innereuropäischen Friedens durch die "Vergemeinschaftung". Das bedeutete eine gegenseitige Kontrolle, der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl, sowie die Sicherstellung dieser für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidenden Produktionsfaktoren.
Aus der Montanunion, der EWG und EURATOM entstand später die Europäische Gemeinschaft (Römische Verträge), die 1992 durch den Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union weiterentwickelt wurde.
Der Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus.
Bild: EGKS-Flagge
Vertrag von Paris - EGKS - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Montanunion
Hauptziel war die Sicherung des innereuropäischen Friedens durch die "Vergemeinschaftung". Das bedeutete eine gegenseitige Kontrolle, der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl, sowie die Sicherstellung dieser für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidenden Produktionsfaktoren.
Aus der Montanunion, der EWG und EURATOM entstand später die Europäische Gemeinschaft (Römische Verträge), die 1992 durch den Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union weiterentwickelt wurde.
Der Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus.
Bild: EGKS-Flagge
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