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AdR - Ausschuss der Regionen - Comité des Régions

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt. …

Die EU als Zusammenschluss von Staaten ist de jure blind für den inneren Staatsaufbau ihrer Mitgliedstaaten. Das bedeutet auch, dass der AdR streng juristisch gesehen keine Existenzberechtigung hat. Daher erscheint es zunächst verwunderlich, dass die EU einen Ausschuss schafft, der lokale und regionale Vertreter direkt in die Brüsseler Arena holt.

Gründe für die Errichtung des AdR:
Drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Damit wurde es immer wichtiger, auch diese Akteure an der Willensbildung auf europäischer Ebene zu beteiligen. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitreden können. Insbesondere von den stärksten unter ihnen wurde der Wunsch geäußert, mehr mitreden zu dürfen, und zwar offiziell durch eine eigene Institution.

Ferner wurde befürchtet, dass die Union ihre Bürger auf ihrem Weg in die Zukunft nicht mitnimmt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde als eine Möglichkeit gesehen, diese Distanz zu überbrücken.

Rechtliche Stellung:
Die Kommission und der Rat müssen den AdR in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen. Die Bereiche wurden in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam festgelegt und decken nun den größten Teil des Tätigkeitsbereichs der EU ab.
Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der AdR kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen.

Geschichtlicher Rückblick:
Mit der Reform der europäischen Regionalpolitik von 1988 wurde dann ein Beirat der regionalen und lokalen Vertreter bei der für Regionalpolitik zuständigen Generaldirektion (damals XVI) eingerichtet. Dies war der Vorläufer des AdR. Der AdR hat 1994 seine Arbeit aufgenommen.

Kritische Betrachtung und Perspektive des AdR:
Der AdR ist den großen Erwartungen seiner Initiatoren bisher nicht gerecht werden. Er ist nur ein rein beratendes Gremium, das Stellungnahmen zu allen ihm wichtig erscheinenden Fragen erarbeitet und abgibt. Den Einfluss auf die, welche tatsächlich die Entscheidungen treffen, muss er sich jedoch erst mühsam erkämpfen.

Aber auch sein älterer und größerer Bruder, das Europäische Parlament, hat ja so einige Jahre gebraucht, um die politische Mündigkeit zu erlangen. Es gibt sogar Stimmen, die im AdR die zweite (oder dritte) Kammer einer föderalen europäischen Verfassungsstruktur im embryonalen Zustand erkennen, oder gar den Anfang eines "Europas der Regionen".

Einen Powerpointvortrag erstellt von Auszubildenden des Kreises Steinfurt zum AdR findet man hier.

Hier findet man die Homepage des AdR.

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