Das Europäische Parlament
|
|
|
Davor, wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt. Das Europäische Parlament hat derzeit 732 Abgeordnete, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen. Es ist die Bürgerkammer der EU, neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer.
Standtorte des Europäischen Parlaments sind aus historischen Gründen Straßburg und Brüssel.
Hauptaufgaben:
- Gesetzgebungsbefugnis:
In den meisten Bereichen teilt sich das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis mit dem Europäischen Rat, insbesondere im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.
- Haushaltsbefugnisse:
Das Parlament übt gemeinsam mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse aus, indem es den jährlichen Haushaltsplan verabschiedet sowie dessen Ausführung genehmigt (Unterschrift des Parlamentspräsidenten) und überwacht.
- Politische Kontrolle:
... der europäischen Organe, insbesondere der Kommission. Das Parlament kann die Ernennung der Mitglieder der Kommission billigen oder ablehnen und die Kommission als Ganze durch einen Misstrauensantrag ihres Amtes entheben. Es kontrolliert die Tätigkeit der Union durch schriftliche oder mündliche Anfragen, die es an die Kommission und den Rat richtet. Außerdem kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzen, die befugt sind, nicht nur die Tätigkeit der EU-Organe, sondern auch das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der gemeinschaftlichen Politiken zu untersuchen.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 ein begrenztes Gesetzgebungs-Initiativrecht des EP eingeführt – das Parlament hat nunmehr die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag zu unterbreiten. Der 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam hat die Befugnisse des Europäischen Parlaments vor allem durch eine erhebliche Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens gestärkt. Diese Stärkung der Rolle des Parlaments wurde 2003 mit dem Vertrag von Nizza fortgesetzt. Mit dem Vertrag von Nizza wurde dem EU-Parlament auch das Recht verliehen, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben.
Die noch zu ratifizierende europäische Verfassung sieht ebenfalls vor, die Befugnisse des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber zu stärken, was letztlich nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages mit dem Vertrag von Lissabon umgesetzt wurde. Das Mitentscheidungsverfahren soll auf neue Bereiche ausgeweitet und dem Parlament in Haushaltsfragen das gleiche Entscheidungsrecht wie dem Rat eingeräumt werden. Ab 2009 darf die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments 750 nicht überschreiten.
Hier gibt es eine Powerpointvortrag zum Europäischen Parlament, der von Auszubildendendes Kreises Steinfurt im Juni 2006 erstellt wurde.
Hier findet man die offizielle Hompage des Europäischen Parlaments.
Teilen





