Der Euoparat
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 in Straßburg als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet. Er setzt sich für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa ein. In der 1950 verabschiedeten Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten haben sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichtet, ihren Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern. Gegen Verletzungen der Konvention kann Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt werden.
Am 13. Juli 1950 wurde die Bundesrepublik in den Europarat aufgenommen - zunächst als assoziiertes Mitglied und am 2. Mai 1951 dann als Vollmitglied. "Damit kehrte Deutschland als gleichberechtigtes Mitglied in die europäische Gemeinschaft der Staaten zurück, die die Grundwerte des Europarats teilen: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", hat der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Guido Westerwelle das Jubiläum im Mai 2011 hervorgehoben. Diese Kernanliegen des Europarats sind auch im deutschen Grundgesetz verankert.
"Mit seinem Einsatz für das Zusammenwachsen ganz Europas auf Grundlage dieser Werte ist der Europarat heute ebenso wichtig wie bei seiner Gründung", sagte Westerwelle.
Weiter erklärte er "Das Jubiläum sieht Deutschland als Verpflichtung, die Arbeit des Europarats weiter nach Kräften zu fördern." So unterstützt die Bundesregierung die laufende Reform des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, "damit beide Institutionen noch wirksamer agieren können".
Neben den Mitgliedsstaaten soll bald auch die Europäische Union als Ganzes der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten. Damit werde man dem Ziel näher kommen, einen ganz Europa umfassenden Rechtsraum der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen, erklärte Westerwelle: "Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess mit Nachdruck." Dies habe er den Partnern im Europarat bei seinem Besuch in Straßburg am 4. Oktober 2010 versichert. "Wir brauchen einen starken Europarat für einen starken Menschenrechtsschutz in Europa", betonte der Bundesaußenminister.
Leicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat.
Interessant ist als Ergänzung die Betrachtung des Europatages. Denn der Europatag wird an zwei unterschiedlichen Tagen im Mai gefeiert. Einer geht auf die Gründung des Europarats am 5. Mai 1949 zurück und am 9. Mai feiert die Europäische Union ihren Europatag. Denn am 9. Mai 1950 wurde Europa als Gemeinschaft geboren.
Einen Powerpointvortrag erstellt von Auszubildenden des Kreises Steinfurt zum Europäischen Rat und Europarat findet man hier.
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Quelle u. a. http://www.auswaertiges-amt.de, Aufruf v. 03.05.2011
2. Bild: Logo des Europarats - © Europarat
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