DER EUROPÄISCHE RECHNUNGSHOF
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Der Prüfungsumfang umfasst laut Vertrag sowohl die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse aller EU-Organe und –Einrichtungen als auch ausgewählte Prüfungsaufgaben, bei denen der Hof Haushalts- oder Verwaltungsbereiche von besonderem Interesse nach eigenem Ermessen auswählt. Der Hof kann jede Einrichtung oder Person prüfen, die EU-Mittel verwaltet oder erhält. Der Hof hat das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die für die Durchführung seiner Prüfungen erforderlich sind.
Eine Informationsbroschüre zum Rechnungshof und seinen Aufgaben findet man hier.
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