Die Europäische Kommission
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Die Europäische Kommission hat drei unterschiedliche Funktionen. Sie …
- unterbreitet Rechtsetzungsvorschläge;
- ist die Hüterin der Verträge und
- führt die EU-Politiken durch und ist zuständig für die internationalen Handelsbeziehungen.
Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
Im Rahmen der Gemeinschaftspolitik bereitet sie die Rechtsvorschriften des Rats und des Parlaments nicht nur vor, sondern setzt diese auch um. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden. Und als Vertreterin der Gemeinschaft auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.
Die Bezeichnung „Europäische Kommission" hat auch eine doppelte Bedeutung:
- Im engeren Sinne meint sie das Kollegialorgan, dem die Mitglieder der Europäischen Kommission angehören. Jedes Mitglied der Kommission hat bestimmte Zuständigkeitsbereiche und ist für die entsprechenden Fachverwaltungen (Generaldirektionen) verantwortlich. Wichtige Beschlüsse können die Mitglieder der Kommission jedoch nur gemeinsam fassen.
- Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff „Europäische Kommission" eine Verwaltung, für die rund 24.000 Beamte (die meisten davon Übersetzer und Dolmetscher) arbeiten. Sie umfasst Fachverwaltungen, die so genannten Generaldirektionen (GD), und Dienste, die in der Regel Koordinierungsaufgaben haben.
Die Kommission wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für fünf Jahre ernannt. Die Ernennung muss vom Europäischen Parlament, dem sie rechenschaftspflichtig ist, bestätigt werden. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder wird von einer Verwaltung aus Generaldirektionen und spezialisierten Dienststellen unterstützt, deren Bedienstete hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg tätig sind.
Anfangs setzte sich die Kommission aus jeweils zwei Vertretern der bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten und jeweils einem Vertreter der übrigen Mitgliedstaaten zusammen. Mit dem Vertrag von Nizza wurde die Zahl der Kommissare auf einen je Mitgliedstaat begrenzt. Die noch zu ratifizierende Europäische Verfassung sieht vor, dass die Zahl der Kommissionsmitglieder ab 2014 nur noch zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitgliedstaaten betragen wird. Die Kommissionsmitglieder werden nach einem System der gleichberechtigten Rotation ausgewählt.
Einen Powerpointvortrag erstellt von Auszubildenden des Kreises Steinfurt zur Europäischen Kommission findet man hier.
Und hier geht es zur offiziellen Web-Seite der Kommission.
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