17.02.2010
Flagge der Europäischen UnionDie Europaflagge zeigt einen Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert nicht die Anzahl der Mitgliedstaaten, sondern soll „Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit“ ausdrücken. Die Flagge wurde vom Europarat seit 1955, von der EG seit 1985 als offizielles Emblem gebraucht. Sie wird jedoch, genau wie die anderen Symbole der EU nicht im geltenden Vertrag von Lissabon genannt, in dem mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten, auf Regelungen zu den (staatstypischen) europäischen Symbolen wie Europaflagge, Europahymne und Europatag verzichtet wird (mehr>> zu diesem Thema).
Die europäische Flagge ist ein Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. Der Kreis der 12 goldenen Sterne steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.
Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die Zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert.
Geschichte
Die Geschichte der Flagge beginnt mit dem Jahr 1955. Zu dieser Zeit existierte die Europäische Union nur als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit lediglich sechs Mitgliedstaaten. Einige Jahre früher war jedoch eine andere Organisation gegründet worden, die mehr Mitglieder zählte: Der Europarat trat für die Menschenrechte und die europäische Kultur ein.
Der Europarat suchte seit seiner Gründung im Jahr 1949 nach einem geeigneten Symbol für das zusammenwachsende Europa. Am 18. August 1950 beriet der Europarat erstmals über das Vorhaben einer offiziellen Flagge für Europa.
Nach langen Überlegungen und Beratungen hat der Europarat eben dieses Symbol angenommen, einen Kreis von zwölf goldenen Sternen vor einem blauen Hintergrund. In verschiedenen Überlieferungen ist die Zwölf Sinnbild der Ganzheit; außerdem erinnert sie natürlich an die Zahl der Monate im Jahr und der Stunden auf dem Zifferblatt der Uhr. Der Kreis symbolisiert unter anderem die Einheit.
Am 25. September 1953 beschloss die Beratende Versammlung des Europarates zunächst eine Flagge aus fünfzehn goldenen Sternen auf blauem Grund, die die Zahl der damaligen Mitglieder des Europarates repräsentieren sollten. Dem widersetzte sich jedoch Deutschland, da damit symbolisch das Saarland, eines der 15 Mitglieder, als eigener Staat anerkannt worden wäre. Das Saarland und Frankreich wiederum wollten 14 Sterne nicht akzeptieren, da es im Saarland noch starke Tendenzen zu einer staatlichen Unabhängigkeit gab. Die Zahl von 13 Sternen schied aus, da die 13 von vielen als Unglückszahl gesehen wurde. Ebenso schieden zehn Sterne aus, da man sie als eine Symbolisierung der zehn Gründerstaaten betrachtete, was auch nicht gewünscht war. So einigte man sich schließlich auf die Zahl Zwölf als rein symbolisches Zeichen.
Der Europarat forderte die anderen europäischen Institutionen auf, dieselbe Flagge anzunehmen. Dieser Aufforderung kam das Europäische Parlament im Jahr 1983 nach. 1985 wurde die Flagge schließlich von allen Staats- und Regierungschefs als offizielles Emblem der Europäischen Union, die sich damals noch Europäische Gemeinschaften nannte, angenommen. Vorangegangen war im November 1979 in Auftrag an das Europäische Parlament des CDU- Europaabgeordneten Kai-Uwe von Hassel in einem offiziellen Parlamentsbericht die Fahnenproblematik zu lösen. Ziel sollte es sein, die bestehende Uneinheitlichkeit abzuschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten fast alle Europäischen Organe eine eigene Flagge in Gebrauch.
In der amtlichen Erläuterung des Beschlusses des Ministerkomitees des Europarates vom 9. Dezember 1955 zur Annahme der Flagge heißt es zur Symbolik: „Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit … Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können.“
Am 11. April 1983 wurde mit überwältigender Mehrheit eine entsprechende Resolution im Europäischen Parlament zur Übernahme der bis dahin vom Europarat verwendeten Flagge angenommen. Auch der Abschlussbericht des Adonnino-Ausschusses schlug die Übernahme der Europaratsflagge vor, was im Juni 1985 vom Europäischen Rat von Mailand angenommen wurde.
Nachdem der Europarat seine Zustimmung signalisiert hatte, und die übrigen Organe der Europäischen Gemeinschaft zugestimmt hatten, wurde am 29. Mai 1986 die neue Flagge erstmals feierlich vor dem Gebäude der Europäischen Kommission zu den Klängen der Europahymne gehisst.
Seit Anfang 1986 wird sie von sämtlichen europäischen Einrichtungen verwendet.
Die Flagge ist das einzige Symbol der Europäischen Kommission. Die anderen EU-Organe verwenden zusätzlich eigene Embleme. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl verwendete bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages 2002 eine eigene Flagge. In der inzwischen verworfenen Europäischen Verfassung war die Europaflagge als offizielles Symbol der Union festgelegt. Auf Betreiben Großbritanniens hin tauchen aber zukünftig weder eine offizielle Hymne noch andere offizielle Symbole wie diese Flagge im EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) auf, auf den sich der Europäische Rat im Oktober 2007 verständigt hat. Jedoch wird die Europaflagge wie bisher auch weiterhin als de facto offizielles Symbol der EU fungieren (mehr>> zu diesem Thema).
Die europäische Flagge ist das einzige Emblem der Europäischen Kommission, der Exekutive der Union. Andere EU-Organe und Einrichtungen verwenden zusätzlich zur europäischen Flagge eigene Embleme.
Die Europäische Flagge
Die europäische Flagge ist ein Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. Der Kreis der 12 goldenen Sterne steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.
Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die Zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert.
Geschichte
Die Geschichte der Flagge beginnt mit dem Jahr 1955. Zu dieser Zeit existierte die Europäische Union nur als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit lediglich sechs Mitgliedstaaten. Einige Jahre früher war jedoch eine andere Organisation gegründet worden, die mehr Mitglieder zählte: Der Europarat trat für die Menschenrechte und die europäische Kultur ein.
Der Europarat suchte seit seiner Gründung im Jahr 1949 nach einem geeigneten Symbol für das zusammenwachsende Europa. Am 18. August 1950 beriet der Europarat erstmals über das Vorhaben einer offiziellen Flagge für Europa.
Nach langen Überlegungen und Beratungen hat der Europarat eben dieses Symbol angenommen, einen Kreis von zwölf goldenen Sternen vor einem blauen Hintergrund. In verschiedenen Überlieferungen ist die Zwölf Sinnbild der Ganzheit; außerdem erinnert sie natürlich an die Zahl der Monate im Jahr und der Stunden auf dem Zifferblatt der Uhr. Der Kreis symbolisiert unter anderem die Einheit.
Am 25. September 1953 beschloss die Beratende Versammlung des Europarates zunächst eine Flagge aus fünfzehn goldenen Sternen auf blauem Grund, die die Zahl der damaligen Mitglieder des Europarates repräsentieren sollten. Dem widersetzte sich jedoch Deutschland, da damit symbolisch das Saarland, eines der 15 Mitglieder, als eigener Staat anerkannt worden wäre. Das Saarland und Frankreich wiederum wollten 14 Sterne nicht akzeptieren, da es im Saarland noch starke Tendenzen zu einer staatlichen Unabhängigkeit gab. Die Zahl von 13 Sternen schied aus, da die 13 von vielen als Unglückszahl gesehen wurde. Ebenso schieden zehn Sterne aus, da man sie als eine Symbolisierung der zehn Gründerstaaten betrachtete, was auch nicht gewünscht war. So einigte man sich schließlich auf die Zahl Zwölf als rein symbolisches Zeichen.
Der Europarat forderte die anderen europäischen Institutionen auf, dieselbe Flagge anzunehmen. Dieser Aufforderung kam das Europäische Parlament im Jahr 1983 nach. 1985 wurde die Flagge schließlich von allen Staats- und Regierungschefs als offizielles Emblem der Europäischen Union, die sich damals noch Europäische Gemeinschaften nannte, angenommen. Vorangegangen war im November 1979 in Auftrag an das Europäische Parlament des CDU- Europaabgeordneten Kai-Uwe von Hassel in einem offiziellen Parlamentsbericht die Fahnenproblematik zu lösen. Ziel sollte es sein, die bestehende Uneinheitlichkeit abzuschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten fast alle Europäischen Organe eine eigene Flagge in Gebrauch.
In der amtlichen Erläuterung des Beschlusses des Ministerkomitees des Europarates vom 9. Dezember 1955 zur Annahme der Flagge heißt es zur Symbolik: „Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit … Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können.“
Am 11. April 1983 wurde mit überwältigender Mehrheit eine entsprechende Resolution im Europäischen Parlament zur Übernahme der bis dahin vom Europarat verwendeten Flagge angenommen. Auch der Abschlussbericht des Adonnino-Ausschusses schlug die Übernahme der Europaratsflagge vor, was im Juni 1985 vom Europäischen Rat von Mailand angenommen wurde.
Nachdem der Europarat seine Zustimmung signalisiert hatte, und die übrigen Organe der Europäischen Gemeinschaft zugestimmt hatten, wurde am 29. Mai 1986 die neue Flagge erstmals feierlich vor dem Gebäude der Europäischen Kommission zu den Klängen der Europahymne gehisst.
Seit Anfang 1986 wird sie von sämtlichen europäischen Einrichtungen verwendet.
Die Flagge ist das einzige Symbol der Europäischen Kommission. Die anderen EU-Organe verwenden zusätzlich eigene Embleme. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl verwendete bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages 2002 eine eigene Flagge. In der inzwischen verworfenen Europäischen Verfassung war die Europaflagge als offizielles Symbol der Union festgelegt. Auf Betreiben Großbritanniens hin tauchen aber zukünftig weder eine offizielle Hymne noch andere offizielle Symbole wie diese Flagge im EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) auf, auf den sich der Europäische Rat im Oktober 2007 verständigt hat. Jedoch wird die Europaflagge wie bisher auch weiterhin als de facto offizielles Symbol der EU fungieren (mehr>> zu diesem Thema).
Die europäische Flagge ist das einzige Emblem der Europäischen Kommission, der Exekutive der Union. Andere EU-Organe und Einrichtungen verwenden zusätzlich zur europäischen Flagge eigene Embleme.
Teilen


.jpg)
.jpg)





