23.02.2010
EG-vertraglich ist seit dem Vertrag von Maastricht durch die sogenannte "No bail out"-Klausel sichergestellt, dass ein Euro-Teilnehmerland nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften oder aufkommen muss. Die Regelung findet sich in Art. 125 AEUV wieder, welcher Teil des Vertrags von Lissabon ist.
Mit dieser Klausel soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Rückzahlung ihrer öffentlichen Schulden verantwortlich bleiben. Eine Übertragung von Risikoprämien, infolge einer nicht tragbaren Haushaltspolitik einzelner Staaten, auf die Partnerländer soll damit vermieden werden. Die Bestimmung soll auch eine vernünftige Haushaltspolitik auf einzelstaatlicher Ebene fördern.
Nicht zu verwechseln mit der 'opting out'-Klausel.
Was bedeutet 'No bail out'?
Mit dieser Klausel soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Rückzahlung ihrer öffentlichen Schulden verantwortlich bleiben. Eine Übertragung von Risikoprämien, infolge einer nicht tragbaren Haushaltspolitik einzelner Staaten, auf die Partnerländer soll damit vermieden werden. Die Bestimmung soll auch eine vernünftige Haushaltspolitik auf einzelstaatlicher Ebene fördern.
Nicht zu verwechseln mit der 'opting out'-Klausel.
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